Nach Art. 17 GG hat jeder das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen bzw. die Volksvertretung zu wenden. Mit den E-Petitionen hat der Deutsche Bundestag seit 2005 eine Möglichkeit für den Bürger geschaffen, seine Anliegen und Probleme auch auf digitalem Wege vorzubringen. Andrea Schröder-Ehlers, Sprecherin der Niedersächsischen SPD-Landtagsfraktion für Petitionen, weist insbesondere auf eine aktuelle Petition hin – gegen das „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“.

Die Petition an den Deutschen Bundestag mit der Forderung nach Rücknahme oder zumindest Veränderung in wesentlichen Punkten des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes der CDU-/FDP-Regierungskoalition ist noch keine Woche alt. Schon fast 500 Menschen haben diese Eingabe mit gezeichnet. Die Petition dreht sich um folgende Punkte:

  • einseitige Entlastung für Hotelübernachtungen, die in der Mehrzahl nicht zu Preissenkungen führen werden,
  • die Förderung von Familien, die den überdurchschnittlich Verdienenden mehr bringt, als denen, die es wirklich brauchen,
  • die Entlastungen für Unternehmen, die zu größerem Wachstum nur führen könnten, wenn sie höher wären,
  • die Mehrbelastung von Ländern und Kommunen führt auch hier zu großen Finanzproblemen,
  • bei derzeitiger Haushaltslage ist es weder nachvollziehbar noch nachhaltig, solche Senkungen zu machen.

Neben dieser Petition gibt es natürlich auch die Möglichkeit, seine Meinung mit dem Zeichnen anderer Petitionen kundzutun. Man kann auch selbst eine Eingabe schreiben, der andere sich dann anschließen können. Wenn eine Petition innerhalb von drei Wochen mehr als 50.000 Unterschriften erhält, wird sie in der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages behandelt.

E-Petition gegen das Wachstumsbeschleunigungsgesetz:

Informationen im Internet: