Mittel- und langfristige Baulandplanung
Antrag der SPD/CDU-Gruppe zur Sitzung des Rates am 26.02.2009
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mädge,
zur o.a. Sitzung des Rates stellen wir folgenden Antrag:
„Hansestadt Lüneburg – Eine wachsende Stadt Mittel- und langfristige Baulandentwicklung der Hansestadt Lüneburg“
Der Rat der Stadt möge folgendes beschließen:
Unsere Hansestadt ist eine wachsende Stadt in der Metropolregion Hamburg. Diese langfristige Entwicklung wurde auch 2008 durch verschiedene Entwicklungsprognosen (u.a. Landesamt für Statistik, Bertelsmann-Stiftung) bestätigt. Das bedeutet, dass Bür-gerschaft, Rat und Verwaltung gemeinsame Verantwortung haben, mittel- und langfris-tige Flächen für eine verantwortungsvolle Bauentwicklung zu benennen. Die Erfahrun-gen haben gezeigt, dass es wichtig ist, neben der kurz- und mittelfristigen Planung auch eine langfristige Konzeption rechtzeitig als „Rahmen“ vorliegen zu haben. Das schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten.
Einen derartigen Rahmenbeschluss (-empfehlung) hat zuletzt der Bauausschuss 1993 gefasst. Dieser Rahmen soll nun aktualisiert werden:
I. Grundsätze bei der Planung und der Entwicklung weiterer Baulandflächen
Die SPD-/CDU-Gruppe hat sich beim nachfolgenden Beschlussvorschlag von folgenden Grundsätzen leiten lassen: • Innnenentwicklung hat Vorrang vor einer Außenentwicklung • Nachverdichtung erfolgt vor Neuentwicklung • Ausweisung von neuen Flächen erst, wenn die bestehenden Angebotsflächen erkennbar nicht mehr ausreichen, um der Nachfrage zu entsprechen (z.B. Schlieffen-Park, Pilgerpfad, Bei den Teichen) • Nutzung vorhandener Erschließungsmöglichkeiten (Straßen, Radwege, ÖPNV, Schulwege, gute Erreichbarkeit des SPNV) • Vorhandene Infrastruktur (Krippen, Kindertagsstätten, Grundschulen, Sportvereine, soziale Einrichtungen wie Stadtteilzentren) • Vorhandene Versorgungsstrukturen (Nahversorgunseinrichtungen, Sparkasse, Poststellen) • Abwägung der Flächen vorrangig nach ökologischer Wertigkeit • Ausgleichsmaßnahmen im Gebiet haben Vorrang • Hoher Grünflächenanteil wie in der bisherigen Bauleitplanung (ca. 40 Prozent) • Erdverkabelung möglichst parallel zum Baugebiet • Geschlossenes Energiekonzept für das Baugebiet (Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), regenerative Energie, Passivhäuser usw. • Verfügbare Flächen sind darauf hin zu prüfen: - welche Preisgestaltung ist zu erwarten - welcher Bedarf besteht für Einfamilienhaus-/Geschosswohnungsbau - können die Lärmemissionswerte eingehalten werden
II. Mittel- und langfristige Baulandentwicklung Ausgehend von den Grundsätzen unter I. ergibt sich aus der Sicht der Gruppe folgende mittel- und langfristige Baulandentwicklung: a) Mittelfristig: - Schlieffen-Park - Pilgerpfad-Süd (Häcklingen/Rettmer) - Bei den Teichen (Ochtmissen) - Auekamp (Wilschenbruch) - Nachverdichtungen wo möglich und städtebaulich sinnvoll im gesamten Stadtgebiet
b) Langfristig (ohne Priorität): - Milchbergsweg (Ebensberg) - Raderbach (Ebensberg) - Raderbach West (Ebensberg) - An der Ziegelei (Rettmer) - Hagen Süd - Klosterkamp II (Tiergartenkamp) - Gut Olm (Ebensberg)
Die Priorität der Flächen untereinander ist abhängig von deren Verfügbarkeit und Eignung im Sinne der Grundsätze unter Ziffer I.
Mit freundlichen Grüßen Heiko Dörbaum / Regina Baumgarten