Foto: Straßenlaternen in der Hansestadt Lüneburg – hier mit SPD-Stint.

Veräußerung der Straßenlaternen in der Hansestadt Lüneburg – häufig gestellte Fragen

Verkauft Lüneburg mit den Straßenlaternen sein Tafelsilber?

Straßenlaternen gehören zur normalen Infrastruktur einer Gemeinde. Unter Tafelsilber versteht man hingegen Vermögen, das wertvoll ist und das im Laufe der Zeit wert-
voller wird. Lüneburgs Straßenlaternen haben ein Durchschnittsalter von ca. 23 Jahren, die Hälfte ist sogar älter als 25 Jahre, und der Energieeinsatz ist relativ hoch. Sie verlieren also weiterhin an Wert und müssen z.T. ersetzt werden. Das erfordert in den nächsten Jahren einen Aufwand von ca. 2 Mio. EUR, über die angedachte Laufzeit (s.u.) einen Aufwand von ca. 4,5 Mio. EUR. Es würde die Stadtkasse also zusätzlich belasten.

Wie viel Geld bringt der Verkauf?

Es wird mit ca. 4 Mio. EUR Verkaufserlös gerechnet. Es gilt der Zusammenhang: Je höher der Verkaufserlös, desto höher ist die Belastung der Stadt mit laufenden Betriebskosten. Der Grund dafür sind die wirtschaftlichen Abschreibungen, die der Betreiber kalkuliert. Deren Höhe hängt von der Nutzungsdauer und den Anschaffungs-
kosten ab. Deshalb ist es aus dieser Sicht klug, den Verkaufserlös nicht zu niedrig, aber auch nicht zu hoch anzusetzen. Neben dem Verkaufspreis steht auch das Interesse, die laufenden Kosten für die öffentliche Beleuchtung bei hoher Qualität nachhaltig und dauerhaft zu senken (s.u.).

Braucht die Stadt überhaupt das Geld aus dem Verkauf? Wäre es nicht besser, sie würde einen Kredit aufnehmen?

Die Stadt ist bereits verschuldet und bemüht sich von den Schulden herunterzukommen. Deshalb hat sie ein Konsolidierungskonzept. Ein großer Teil der städtischen Einnahmen fließt in die Schuldentilgung. Andererseits ist es Ziel, die Bildung der Kinder und Jugendlichen zu fördern. Die Stadt möchte die Einnahmen aus dem Laternenverkauf in die Bildung stecken und keine neuen Kredite aufnehmen.

Kann die Stadt die Straßenlaternen später wieder zurückkaufen?

Ja. Der Vertrag wird eine Rückfallfvereinbarung enthalten. Der „Rück-Kaufpreis“ kann ein vereinbarter Restkaufpreis sein oder ein Bestandteil des regelmäßigen Entgelts, dass der Betreiber erhält. Dann würde am Ende der Vertragslaufzeit keine weitere Zahlung notwendig sein. In der Regel werden derartige Verträge über 20 Jahre abgeschlossen.

Muss die Stadt im Falle des Rückkaufs nicht viel mehr bezahlen als sie jetzt erlöst?

In dem Vertrag werden schon jetzt die Bedingungen und die Methode der Wertansätze für de Fall des Rückkaufs der Straßenlaternen vereinbart. So ist sichergestellt, dass die Stadt später nicht „über den Tisch gezogen“ wird.

Wird durch den Verkauf letztlich der Betrieb der Straßenlaternen teurer?

Nein. Die Verträge werden so gestaltet, dass die Stadt davon profitiert. Der Anteil der Energiekosten wird sinken. Ein privater Betreiber kann die „Beleuchtungsleistung“ steuerlich optimieren. Es ist darüber hinaus auch davon auszugehen, dass die Einstandspreise für die notwendigen Investitionen durch einen privaten Betreiber, z.B. weil er Großabnehmer ist, niedriger sind, als wenn die Stadt Lüneburg diese Investitionen in Eigenregie durchführt. Je nach Vertragsgestaltung kann mit einer Ersparnis der Bewirtschaftungskosten und Energiekosten von bis zu 200.000 EUR pro Jahr gerechnet werden.

Gibt es überhaupt Interessenten an dem Kauf von Straßenlaternen?

Ja. Das Beratungsunternehmen, das die Ausschreibung durchführt, rechnet mit mindestens fünf Bewerbungen.

Das Betreiberunternehmen will mit dem Betrieb der Straßenlaternen Geld verdienen. Geht das nicht zu Lasten der Stadt Lüneburg?

Natürlich gibt es nur dann Interessenten, wenn diese auch davon profitieren können. Ehrlicherweise sollte man dieses aber an dem gegenwärtigen Zustand messen. An dem Vertrag werden beide Teile profitieren. Der Betrieb wird für die Stadt kostengünstiger (s.o.) und für den Betreiber ist auch noch etwas übrig, eine typische „Win-Win-Situation“.

Ist der Betreiber denn überhaupt an einer Senkung der Betriebskosten und der Durchführung von Energiesparmaßnehmen interessiert?

Der Vertrag wird so gestaltet, dass ein fester Betrag je Lichtpunkt zu zahlen ist. Dadurch ist sichergestellt, dass der Betreiber Kosten senkende Investitionen, d.h. Energiesparmaßnahmen, durchführt. Je niedriger seine Kosten, desto höher ist sein Überschuss. Das gegenwärtige Durchschnittsalter der Straßenlaternen darf sich zum Zeitpunkt des Rückfalls an die Stadt nicht verschlechtert haben. Durch diese Vertragsbedingung wird erreicht, dass Investitionen nicht nur zu Beginn, son-
dern über die gesamte Vertragslaufzeit durchgeführt werden.

Ist sichergestellt, dass die Laternen nicht ausschließlich mit Atomstrom betrieben werden?

Es wird vereinbart, dass die Lampen mit dem typischen Energiemix des an der Leipziger Strombörse gehandelten Stroms betrieben werden. Die bundespolitisch gewollte Förderung von regenerativen Energien wirkt sich auch auf den Energiemix positiv aus Wird also der Anteil regenerativer Energien erhöht, so erhöht sich dieser auch automatisch für den Betrieb der Straßenlaternen.

Wer entscheidet zukünftig über Art und Standort der Lampen?

Die Entscheidungshoheit verbleibt selbstverständlich bei der Stadt Lüneburg.

Welches Ziel wird für die Ausschreibung formuliert?

Die Stadt will eine preisgünstige, umweltverträgliche und bürgerfreundliche Straßen-beleuchtung erreichen, sie will

• den energetischen Aufwand minimieren • die Technik optimieren • ein wirtschaftliches Kosten-Leistungsverhältnis erzielen und • den Investitionsstau durch Erneuerungsinvestitionen beseitigen.